Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Wir liefern zu folgenden Bedingungen:

 

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Villingen-Schwenningen, Amtsgericht Villingen, Landgericht Konstanz.
  2. Außendienstmitarbeiter haben keine Inkassovollmacht. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Vertragsänderungen sowie Vertragsergänzungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
  3. Wir sind berechtigt, auf der gelieferten Ware unser Herkunftszeichen anzubringen. Soweit der Besteller Geschäftszeichen, Fotografien und Druckvorlagen zur Verfügung stellt, ist er verpflichtet, die Firma Hoffmann vor etwaigen Regressansprüchen Dritter einschließlich hiermit verbundener Kosten, die aus einer eventuellen unbefugten Verwertung derartiger Vorlagen entstehen können, freizustellen.
  4. Kommt der Besteller mit der Vorlage notwendiger Druckunterlagen für die Ausführung des Auftrages oder mit der Genehmigung eines ihm übersandten Korrekturabzuges in Verzug, kann die Firma Hoffmann unter Aufrechterhaltung des Vertrages eine angemessene Entschädigung für ihre Aufwendungen in Höhe von 25% des vereinbarten Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und 40% des vereinbarten Preises als entgangenen Gewinn berechnen. In beiden Fällen bleibt dem Besteller vorbehalten, geringere Aufwendungen oder einen geringeren Gewinn der Firma Hoffmann nachzuweisen.
  5. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so hat er den geschuldeten Betrag mit 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, sofern er keinen geringeren Verzugsschaden der Firma Hoffmann nachweist.
  6. Unsere Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  7. Die Gefahr geht bei Lieferung mit der Übergabe der Ware an Bahn, Post oder sonstige Frachtführer auf den Besteller über.
  8. Mängelrügen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erhoben werden. Im Falle berechtigter Mängelrügen ist die Firma Hoffmann berechtigt, innerhalb von 6 Wochen seit Eingang der Mängelrüge kostenlos Ersatz zu liefern. Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen.
  9. Nimmt der Besteller eine Warensendung nicht ab, so ist die Firma Hoffmann berechtigt, zur pauschalen Abgeltung der Einlagerungen der Ware Lagerkosten in Höhe von EUR 1,- pro Tag zu erheben, falls der Besteller keine geringeren Lagerkosten nachweist. Die Lagerkosten dürfen den Wert der eingelagerten Ware nicht überschreiten. Die Kosten der Neuversendung gehen zu Lasten des Bestellers einschl. erneuter Verpackungskosten. Übersteigen die Lagerkosten den Warenwert, ist die Firma Hoffmann zur Vernichtung der vom Besteller noch zu bezahlenden Ware berechtigt, ohne zur Ersatzlieferung verpflichtet zu sein.
  10. Erfüllungs-, Zahlungs- und Leistungsort ist für beide Teile der Geschäftssitz der Firma Hoffmann.
  11. Der Besteller ermächtigt die Firma Hoffmann, für ihn gefertigte Entwürfe als Muster zu verwenden.
  12. Sollte eine der Klauseln der Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln hiervon unberührt.
  13. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
  14. Zahlungsbedingungen: 14 Tage netto.
  15. Neukunden: Bei Auftragserteilung werden 50% des Kaufpreises fällig. Nach Freigabe des Korrekturabzuges vor Produktionsbeginn wird die Restsumme in Rechnung gestellt.